Das große Geheimnis der 96-Jährigen, die ein Haus aus den 50er Jahren verkaufte
Es ging darum, mehr zu sehen
In jedem Land sind die Gesetze anders. Hausverkäufer sind jedoch fast in allen Ländern bei einem Hausverkauf dazu verpflichtet, relevante Informationen den zukünftigen Käufern/ Maklern offenzulegen. Sei es nun ein Thema über bauliche Mängel, Schäden oder wie auch sehr oft Schimmel.
Da fragten sich die Schwestern erneut, ob es denn wirklich möglich war, dass diese charmante Nachbarschaft und die bereits 96-jährige nette Hausbesitzerin etwas wahrhaft Schreckliches zu verbergen hatte. Klar war bis jetzt schon einmal, dass, wenn etwas nicht in Ordnung gewesen wäre von Aussen, dies die die Nachbarn auf jeden Fall bemerkt hätten und eventuell auch bei der Behörde angegeben hätten.
You must be logged in to post a comment Login